Der Streit ums Urheberrecht, Folge 2839 (geschätzt)

Die Situation grenzt ans Absurde. Atemlos eilt der technische Fortschritt voran, eröffnet neue Möglichkeiten – für den Gebrauch, aber auch für den Missbrauch. Das ist bei jeder Entwicklung immanent; so gut wie alles, das sich Menschen ausgedacht haben, kann man so oder so nutzen. Ein Brotmesser ist ein hilfreiches Haushaltsgerät, mit dem man anderen jedoch auch gehörigen Schaden zufügen kann, sogar vorsätzlich, aber das sollte man natürlich nicht tun. Das verstößt nicht nur gegen Gesetze, sondern auch gegen die ungeschriebenen Regeln des menschlichen Zusammenseins, die wir unter dem Begriff „Zivilisation“ zusammenfassen.

Vor ein paar Tagen schwappten irre Zahlen aus den Staaten herüber: Fünfundzwanzig Millionen Mal war die neueste Staffel einer HBO-Fernsehserie illegal „gedownloadet“ worden, „Spiegel online“ titelte: „Wer nicht verkauft, wird halt beklaut.“ Dem stand eine Einschaltquote von vier Millionen bei der kostenpflichtigen Erstausstrahlung gegenüber – sechs Mal so viele Leute konnten und wollten die legale Verfügbarkeit nicht abwarten und enteigneten einfach. Die Ursache, gar Schuld hierfür wird aber nicht bei jenen gesucht, sondern bei der Produktionsfirma, die ein begründungsloses „Recht“ der Downloader ignorierte und nicht rechtzeitig ihrer „Pflicht“ nachkam, deren „Bedürfnisse“ zu befriedigen. Wenn Du keinen Sex mit mir willst, …

Parallel nimmt die Diskussion über Kulturklau und -verfügbarkeit immer irrere Züge an. Die Parteien peitschen sich Unterschriftenlisten um die Ohren, bedrohen einander, sondern im Stundenrhythmus Kommentare, Blogeinträge, Kampfschriften und Manifeste ab. Von der Öffentlichkeit bestenfalls am Rande wahrgenommen, tobt augenscheinlich ein erbitterter Streit, in dessen Zentrum etwas steht, mit dem Otto Normalbürger bis in die späten Neunziger so gut wie nie konfrontiert wurde: Das Urheberrecht. Das Internet hat diesem Recht zu neuer Relevanz verholfen, denn nirgendwo sonst und zu keiner anderen Zeit war es verletzlicher.

Das Urheberrecht ist ein Bürgerrecht, das fast in Augenhöhe neben dem Eigentumsrecht steht, also jenem Recht, das den Besitz materieller Güter schützt. Das Recht, materielle Güter zu behalten, die wir legal erworben haben, steht – jedenfalls vorläufig noch – felsenfest, wohingegen die jüngere zivilisatorische Errungenschaft, die Geistesleistungen schützt, und die Grundlage nicht nur für kommerzielle Kunst und Unterhaltung ist, leichthin zur Disposition gestellt wird. Das kommt einem Rückfall in die Zeit vor der Aufklärung gleich, als Kreative nichtswürdig waren und allein materieller Reichtum zählte, Kreativität aber kaum etwas, wenn man nicht das seltene Glück hatte, über einen Mäzen zu verfügen.

Viele, die ungefragt oder erbeten mitdiskutieren, scheinen nicht zu wissen, wozu dieses Recht eigentlich gut ist und was es besagt. Einfach ausgedrückt: Der Schöpfer eines konkreten (in diesem Fall künstlerischen) Werkes darf allein darüber entscheiden, was mit diesem Werk geschieht. Mit „konkretes Werk“ ist eine Geistesleistung gemeint, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, sich also von anderen und vom Allgemeingut abhebt; das Urheberrecht schützt keine Ideen, keine Aussagen und auch nicht „Wissen“, wie viele pseudoeloquent behaupten. Es schützt beispielsweise auch nicht Plot und Setting eines Romans, sondern nur diesen speziellen Roman – insgesamt und auszugsweise. Das Urheberrecht ist nicht, wie sogar manch ein Nachwuchsautor meint, übertragbar und kann auch nicht veräußert werden; es ist an die Persönlichkeit des Urhebers gebunden. Im Gegensatz zum materiellen Eigentumsrecht endet es jedoch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; seine Werke werden nach dieser Schutzfrist „gemeinfrei“, können also weitergegeben werden, ohne jemanden hierfür zu vergüten, aber umschreiben oder als eigene Werke ausgeben darf man sie auch dann nicht. Diese Verjährung soll gewährleisten, dass kulturelle Leistungen, die so bedeutend waren, dass sie selbst Jahrzehnte nach dem Tod des Schöpfers noch interessant sind, auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und also Bestandteil des kulturellen Erbes einer Gesellschaft werden.

Das Urheberrecht ist also dafür da, immaterielles Eigentum zu sichern. Das betrifft nicht nur „Kunst“ und Unterhaltung, sondern auch viele andere Bereiche, von der Architektur über das Design und die konkrete Inszenierung eines Theaterstücks bis zur Softwareentwicklung. Woran jemand lange und intensiv gearbeitet hat, um schließlich eine eigenständige, kreative Schöpfung zu präsentieren, das gehört ihm auch. Er besitzt fraglos auch die Freiheit, auf die hiermit verbundenen Rechte zu verzichten, was nicht wenige regelmäßig tun, aber im Normalfall schützt das Urheberrecht eben jene Arbeit und ihr Ergebnis. Dass das Urheberrecht auch vieles mitschützt, an dessen Schutz nicht einmal der Urheber selbst interessiert ist (etwa Privatfotos), ist ein Randproblem, das aber nichts rechtfertigt.

Dieses Ergebnis nun lässt sich heutzutage in vielen Fällen durch Daten repräsentieren, was vor allem für Texte, Musik, Fotos, Filme und Software gilt. Digitale Daten verfügen über den Vorteil, beliebig oft reproduzierbar zu sein, ohne dass ein qualitativer Verlust entsteht. Dieser Vorteil wird von jenen, die „im Internet“ – beabsichtigt oder nicht – Rechtsbrüche begehen, weidlich genutzt. Der Vorgang ist mit keinem oder nur sehr geringem Aufwand verbunden, und die Struktur des weltweiten Netzes, dessen Designschwächen sich nicht nur an dieser Stelle zeigen, lässt bisher zu, dass derlei überwiegend ungestraft geschehen kann. Daraus wird in der aktuellen Diskussion häufig das „Recht“ abgeleitet, dies eben auch zu tun. Als Begründung hierfür muss herhalten, dass es einerseits sehr leicht ist, zweitens von vielen praktiziert wird und drittens praktisch kaum zu ahnden ist, ohne wesentliche Strukturen zu ändern. Manch ein Zeitgenosse gießt das sogar in ein originelles, überaus egoistisches „Bürgerrecht auf Vervielfältigung“, obwohl es genau das Gegenteil davon ist, nämlich der Bruch eines Bürgerrechts. Hiervon abgesehen ist es ein mehr als halbseidenes, tendentiell jedoch asoziales Argument, den Bruch von Rechten legalisieren zu wollen, nur weil sie im speziellen Fall so schwierig zu gewährleisten sind. Es macht zivilisierte Gesellschaften aus, Rechte anderer auch dann zu achten, wenn der Verstoß gegen sie leicht und nahezu gefahrlos ist. Würden wir alle den dieser Argumentation zugrundeliegenden Gedanken verinnerlichen, wären wir von einer äußerst bedrohlichen Vorform der Anarchie nicht mehr weit entfernt.

Das amerikanische Pendant zum deutschen Urheberrecht heißt Copyright – das Recht, zu kopieren. Vor der Installation des Urheberrechts waren Künstler, die keine Unikate hergestellt haben, auf das Wohlwollen der Feudalherren angewiesen, aber die Möglichkeit, von der konkreten Leistung zu profitieren, hatte letztlich jeder andere. Aus diesem Vasallentum wurden sie mit der revolutionären Idee, immaterielles Eigentum dem materiellen nahezu gleichzustellen, befreit, und diese Entwicklung ist längst nicht nur die Grundlage der gesamten Gegenwartskultur und der Unterhaltungsindustrie. Das Urheberrecht betrifft nicht nur Musik, Prosa und Filme, sondern weit mehr; es betrifft beinahe jedes Gewerbe, das etwas entwickelt.

Ein Künstler, der ein reproduzierbares Werk hergestellt hat, profitiert hiervon, indem er dieses Recht, zu kopieren, allein wahrnehmen oder andere mit der Wahrnehmung beauftragen kann. Ein Text an und für sich hat noch keinen Wert, vor allem keinen materiellen – dieser entsteht erst durch die Verwertung. Vieles, was an Kunst so hergestellt wird, erreicht diese Verwertungsphase nie, was manchmal bedauerlich, meistens aber ein wirksamer Schutz der Konsumenten vor noch mehr Unsinn ist. Während also jemand, der ein Haus gebaut oder ein Auto gekauft hat, auf einen materiellen Wert verweisen kann, der sich jederzeit berechnen, aber auch wieder zu Geld machen lässt, generieren urheberrechtlich geschützte Werke ihren Wert erst über die verkauften Kopien, und zwar jede einzelne davon. Das mag in originellen Sonderfällen, wenn Künstler quasi über Nacht Milliardäre werden, ein wenig ungerecht erscheinen, im Normalfall aber verdienen die vielen Hunderttausend frei Kulturschaffenden kaum mehr als ein angestellter Facharbeiter – in vielen Fällen jedoch weit weniger (was übrigens nicht an der „bösen Verwertungsindustrie“ liegt, sondern hauptsächlich daran, dass das Angebot die Nachfrage bei weitem übersteigt).

Dieser Tatsache begegnen jene, die die Abschaffung oder wenigstens Aufweichung des Urheberrechts fordern, mit originellen, scheinbar futuristischen „Geschäftsmodellen“, von denen jedes weitere noch absonderlicher ist als das vorige. So skizzierte ein taz-Kolumnist kürzlich (am 9.5.2012) eine Art Schneeballsystem, ohne seinen haarsträubenden Rechenfehler zu bemerken oder bemerken zu wollen, während andere darauf verweisen, dass einige Bands die freien Downloads ihrer Alben durchaus durch „Spenden“ gegenfinanziert hätten, und außerdem wäre jeder Künstler doch wohl dazu in der Lage, etwaige Ausfälle durch Live-Auftritte zu kompensieren. Verkürzt gesagt: Ich klaue Dir Dein Auto, lasse Dir aber einen Metallblock da, aus dem Du mit etwas gutem Willen ein neues bauen könntest. Jeder, der solche Geschäftsmodelle propagiert, mag sie in leicht abgewandelter Form auf sein eigenes Erwerbsleben adaptieren – er wird, wenn er ehrlich zu sich ist, schnell zu dem Schluss kommen, dass es ein sehr ärmliches wäre, sich tendentiell aber überhaupt nicht mehr lohnen würde. Den Künstlern aber wird die Rückkehr zur sprichwörtlichen Brotlosigkeit als praktische Verneigung vor dem Zeitgeist und den Missbrauchsmöglichkeiten des technischen Fortschritts einfach so nahegelegt.

Dabei geht es bei all dem eigentlich überhaupt nicht um das Urheberrecht. Wenn etwa eine Verkürzung der Schutzfristen gefordert wird (wir erinnern uns: 70 Jahre bis zur Enteignung), was bestenfalls die Qualität eines Hebels hat, denn auch bei einer Verkürzung auf zehn oder zwanzig Jahre wäre das Interesse etwa an Lady Gagas Ergüssen längst abgeebbt, verschiebt dies den Kern der Diskussion nur weiter, um vom eigentlichen Problem abzulenken. Dass es nichts mehr zu „sharen“ gäbe, wenn die „Sharer“ mit ihren Forderungen erfolgreich wären, wissen diese letztlich selbst (am Rande – Begriffe wie „Tausch“ – ich gebe meines weg, bekomme dafür deines – und „Sharing“, also „Teilung“ – die Menge bleibt gleich und verringert sich für den Einzelnen mit jeder Teilung – sind irreführend und falsch; im Internet gibt es weder Tausch, noch Teilung, sondern immer nur Multiplikation). Ausgangspunkt der gesamten Debatte sind tatsächlich die Ideen für eine verbesserte Kontrolle und einfachere Verfolgungsmöglichkeiten, also Ansätze wie das – möglicherweise zu recht – vielgescholtene „ACTA“. Diese sollen es erlauben, gegen Urheberrechtsverstöße und illegalen Handel mit gefälschter Markenware leichter vorgehen zu können, was bisher so gut wie – aber nicht völlig – unmöglich ist. Mit der Installation dieser Systematiken (es sind Handelsabkommen), so befürchten viele, würde „das Internet“ beschnitten werden, gäbe es also Freiheiten nicht mehr, die derzeit vermeintlich existieren. Damit ist nicht notwendigerweise die „Freiheit“ gemeint, urheberrechtlich geschützte Werke nach Belieben zu kopieren, sondern eher jene, sich weitgehend anonym nach Herzenslust auszutoben. Gäbe es aber, so der Gedanke, das nicht mehr, was geschützt werden soll, müssten auch keine Mechanismen installiert werden, um es zu schützen. Bestechend einfach, aber leider sehr kurz gedacht. Die Liste der Straftaten, deren Straftatbestände man einfach abschaffen müsste, um sie auch nicht mehr „im Internet“ (oder gar außerhalb der Virtualität, was nur konsequent wäre) verfolgen zu müssen, wäre sehr lang – man muss nicht einmal Exponenten wie die Verbreitung von kinderpornografischem Material nennen. Die Naivität dieses Ansatzes hat etwas Rührendes, was nur wenige daran hindert, ihn als „neues Denken“ zu verkaufen.

 

Mal davon abgesehen, dass es, wie gesagt, alsbald kaum mehr etwas zum „Sharen“ gäbe, wäre die kommerzielle Kultur flächendeckend auf die neuen, bestenfalls im Erstanwendungsmoment funktionierenden „Geschäftsmodelle“ angewiesen, ist vor allem die Idee, etwas zu legalisieren, das bis dato illegal ist, aber vermeintlich jeder tut (auch das ist eine weitgehend unbewiesene Behauptung, wovon im Rahmen dieser Diskussion hunderte verwendet werden), eben grundfalsch. Wenn man sich im PKW fortbewegt, gewinnt man den Eindruck, nahezu jeder andere Fahrzeuglenker würde die Geschwindigkeitsbegrenzungen missachten, aber dieser Eindruck ist erstens ein persönlicher (!), zweitens wahrscheinlich unrichtig und drittens vor allem keine sinnvolle Begründung dafür, einfach alle Geschwindigkeitsbegrenzungen abzuschaffen. Gesellschaften funktionieren nicht, indem man jeden Einzelnen jederzeit – etwa durch permanente Überwachung – dazu zwingt, die Regeln einzuhalten und den Anderen zu achten, sondern dadurch, dass die Menschen begreifen, dass diese Regeln zum Schutz da sind – durchaus auch zum eigenen Schutz. Adaptiert auf die Kopiersituation im Netz bedeutet das: Es mag sinnvoll sein, die Kontrolle zu intensivieren, aber zuvorderst muss die Sensibilität dafür erhöht werden, dass man Schaden anrichtet – Schaden, der irgendwann auch auf einen selbst zurückfällt. Denn das Urheberrecht ist nicht nur (eigentlich überhaupt nicht) der Garant für Künstler, einen kurzen Moment des Musenkusses in wahnwitzigen Reichtum zu verwandeln, sondern nicht weniger als das Fundament unserer gesamten Gegenwartskultur.

 

Also, Leute. Benutzt das Brotmesser, um Euch leckere Stullen zu schmieren. Und lasst es einfach ansonsten in der Küchenschublade. Es gibt so viel kostenlose und/oder gemeinfreie Kultur, dass man mehrere hundert Leben bräuchte, um all das zu konsumieren. Ja, es ist ärgerlich, wenn es etwas Brandneues gibt, von dem man auch noch glaubt, es unbedingt und um jeden Preis sofort haben zu wollen. Aber erstens muss man das nicht wirklich – und außerdem ist das Brandneue morgen auch noch großartig, wenn man legal rankommt und damit zugleich gewährleistet, dass es übermorgen mehr Brandneues gibt.

3 Gedanken zu „Der Streit ums Urheberrecht, Folge 2839 (geschätzt)

  1. Moin Tom,

    danke für deinen ausführlichen Beitrag. Ich frage mich nur, wieso du an keiner Stelle erwähnst hast, dass die Idee des grenzenlosen und legalisierten Raubes geistigen Eigentums und die daraus resultierende Vernichtung unzähliger Existenzen (ob aus Doofheit oder Bosheit oder einer Kombination von beidem) ein Lieblingsprojekt der Piraten ist. Die geistigen Ergüsse die Raubkopier-Mullahs sind genauso hirnrissig wie die der Salafisten und gehören vom Verfassungsschutz überprüft.

    Kreative Grüße

    Winfried

  2. Selbstzitat 🙂 von einem anderen Thread (http://forum.vis.ethz.ch/thread.php?threadid=6210&sid=): . „kommerziell“ heisst juristisch nicht, dass du zwingend Geld nimmst, sondern dass du eine Gegenleistung irgendwelcher Art dafuer entgegen nimmst. . „professional“ enspricht juristisch dem deutschen ‚gewerbsmaessig, berufsmaessig‘. Bei ShareReactor traf wohl beides zu, was dann natuerlich zu groesserer Bestrafung fuehrt.

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